Bewerbungsverfahren

bewerbung flur
Verbindungsflur zum Gemeinschaftshaus

Voraussetzung für die Bewerbung um einen Wohnplatz ist das Erfüllen der nachfolgend genannten Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen.

Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen

Bewerben können sich Studierende,

die wähend der Wohndauer an der Hochschule oder Universität Regensburg immatrikuliert sind, und
die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG erhalten oder deren Einkommen den aus §13 BaföG in der jeweils geltenden Fassung sich ergebenden Gesamtbetrag für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um nicht mehr als 10% übersteigt.
Um eine möglichst gerechte Verteilung der staatlich geförderten Wohnplätze zu gewährleisten, erfolgt die Zimmervergabe nach sozialen Kriterien, z.B. Studienanfänger, Studierende mit Kind, Entfernung des Heimatwohnortes bzw. Anbindung an den Regensburger Verkehrsverbund.

Bei gleicher Punktezahl ist das Eingangsdatum des Antrages entscheidend. Bitte geben Sie besondere Gründe, die für eine Aufnahme in einer Wohnanlage sprechen, im entsprechenden Feld an.

Allgemeine Informationen

Aktueller Hinweis:

Wegen einer anstehenden Generalsanierung ab September 2019 können für das kommende Wintersemester 2019/2020 keine Zimmer angeboten werden.

Die Online-Bewerbung steht frühzeitig für das Sommersemester 2020 wieder zur Verfügung.